Es handelt sich um eine Bestandes- bzw. Bewertungsänderung. Ich sehe jedoch nicht die Notwendigkeit dies per 31.12.2018 zu erfassen, was Sie vermutlich beabsichtigen, sondern erst zum Zeitpunkt der Veräusserung. Offenbar 01.01.2019.
Konto 3900 könnten Sie mal anschauen. Es wäre jedoch vermutlich eine gute Idee, wenn Sie zu Ihrem Vorhaben einen Steuerberater/versierten Buchhalter/Rechtsanwalt o.ä. zuziehen! Auf EXPERTsuisse finden Sie sicherlich geeignete Leute/Unternehmen.