Das "Stammkapital" einer GmbH sollte man unverändert lassen. Laienhaft geschrieben; sollte das Konto 2800 Stammkapital einer GmbH immer so viel betragen, wie im Handelsregister ausgewiesen ist.
Gewinn und Verlust im entsprechenden Geschäftsjahr kann man auf Konto 2979 Jahresgewinn oder Jahresverlust verbuchen und im Folgejahr auf 2970 Gewinnvortrag oder Verlustvortrag. Per GV-Beschluss wird es dann von da aus weiter verbucht oder darauf belassen.
Ich denke admin bezog sich auf das Konto 2800 "Eigenkapital" einer Einzelfirma.
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