Hallo, bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass Cashctrl für die Führung der Buchhaltung sämtliche gesetzlichen Bestimmungen gem. § 131 der Bundesabgabenordnung (BAO) erfüllt.
Optimal wäre hier seitens Cashctrl wenn die Istversteuerung (für E-/A-Rechner) unterstützt werden würde. Ansonsten wäre dies für IST-Versteuerer zwar ebenfalls mit Cashctrl möglich, die Buchungen jedoch etwas umfangreicher.
Zusätzlich noch ein paar Tipps von mir welche ich von meinen Steuerberater erhalten habe und auch für Sie eventuell interessant sind:
BUCHUNGSPERIODEN - je nachdem wie Sie die UVA vornehmen (monatlich oder vierteljährlich) würde ich z.B. die Buchungszeiträume in Cashctrl hierfür anpassen (z.B. 01.2017, 02.2017, 03.2017... oder 01/2017, 02/2017, 03/2017, 04/2017 oder I/2017, II/2017, III/2017, IV/2017
BELEGKREISE - wenn Sie zusätzlich mit einem Steuerberater zusammen arbeiten werden Sie eventuell auch bereits mit einer Bitte konfrontiert worden sein. Meiner möchte gerne für die Buchungen der Kassa- (Barbuchungen) und Bankkonten eigene Belegkreise haben. Auch das ist mit Cashctrl unter dem Menüpunkt Einstellungen - Laufnummern umsetzbar