Der Beitrag scheint wieder gelöscht zu sein - aber es kam die Frage auf, wenn eine Rechnung von der Sozialversicherung mit 227* / 1020 gebucht wird, dann fehlt ja diese Aufwand in der Erfolgsrechnung.
Ja, das ist korrekt. Die Rechnung der Sozialversicherung stellt zwar eine Ausgabe dar (deswegen Bezahlung über 1020), aber eben noch keinen Aufwand. Die Rechnung ist Akonto und basiert auf einer Hochrechnung. Der Aufwand fällt dann jeweils jeden Monat an und wird mit dem Bruttolohn 5000 bzw. Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber: 507* in die Erfolgsrechnung gebucht. Ende Jahr wird dann ausgeglichen, damit die Zahlungen an die Sozialversicherung genau dem Aufwand entsprechen.
Es könnte ja sein, dass ein Mitarbeitender kündet und dann keinen Aufwand mehr generiert. Wäre nun die Rechnung an die Sozialversicherungen bereits im Aufwand, würde dies nicht mehr den Tatsachen entsprechend.
Hoffe, das hilft als Erklärung.
Gruess