Wenn ein Arbeitnehmer mehr Vorauszahlung als Nettolohn erhält, ergibt sich ein negativer Auszahlungs-Betrag.
Negative Auszahlungsbeträge werden nicht unterstützt, da der Saldo beim MItarbeiter nicht gespeichert bzw. nicht "vorgetragen" werden kann. In diesem Fall muss der Betrag z.B. auf der folgenden Lohnabrechnung bereits als Abzug vermerkt werden.