In der Grundkonfiguration ist bei CashCtrl nur ein Vorsteuerkonto (1170) eingerichtet. In kenne allerdings zwei verschiedene Konten:
Wieso wird das bei CashCtrl nicht unterschieden? Ist die Unterscheidung überhaupt notwendig?
Hallo Markus Die Unterscheidung ist wohl nicht zwingend erforderlich, aber buchhalterisch sauberer und bei wachsendem Buchhaltungsumfang oder bei grösseren Betrieben empfehlenswert. Im Umsatzsteuerbericht kannst du ja die Steuersätze noch aufklappen und siehst dann die Unterscheidung nach Aufwandskonto. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, wir bieten (wie oft erwähnt) keinen buchhalterischen Support 🙂
mezzopiano Die Unterscheidung ist m.E. erforderlich weil die Beträge bei der MwSt-Abrechnung separat angegeben werden müssen (warum auch immer die ESTV das so wichtig findet). Dafür braucht es nicht zwangsweise separate Verbuchungkonten. Wir machen es bei uns auch mit der Unterscheidung nach den Finanzkonten im Report, wie von Dir beschrieben.
Ich kann mich dem ebenfalls anschliessen. Wir führen auch ein Konto 1170 und ein KOnto 1171, damit wir im Report gleich die richtige Darstellung für die Übertragung ins ESTV haben. Auf diese Weise sparen wir uns das manuelle zusammenzählen.
Wie macht Ihr es beim Verbuchen von "Privatanteilen" bzw. "gemischter Verwendung? Da käme sogar noch ein drittes Konto "1172" zum Zug.
N.B. kann es sein, dass die betr. Steuercodes (noch) nicht vorgesehen sind?