Hallo Markus
Die Unterscheidung ist wohl nicht zwingend erforderlich, aber buchhalterisch sauberer und bei wachsendem Buchhaltungsumfang oder bei grösseren Betrieben empfehlenswert. Im Umsatzsteuerbericht kannst du ja die Steuersätze noch aufklappen und siehst dann die Unterscheidung nach Aufwandskonto.
Ich lasse mich aber gerne korrigieren, wir bieten (wie oft erwähnt) keinen buchhalterischen Support 🙂