Dominik72
mbr
Guten Tag zusammen
Bei Stundenlöhnern wird der Ferienlohn häufig mit einem prozentualen Zuschlag auf den Lohn abgegolten:
8,33 % bei 4 Wochen Ferien
10,64 % bei 5 Wochen Ferien
Damit diese Ferienabgeltung rechtlich gültig ist, verlangt das Bundesgericht folgende Voraussetzungen:
- Unregelmässige oder kurze Beschäftigung
- Kein hoher Anstellungsgrad
- Ausweis des Ferienlohns in Prozent und Franken im Arbeitsvertrag
- Ausweis des Ferienlohns in Prozent und Franken auf jeder Lohnabrechnung
- Effektiver Ferienbezug muss möglich sein und nachgewiesen
Fehlt eine dieser Bedingungen, kann der Mitarbeitende die erneute Auszahlung des Ferienlohns der letzten fünf Jahre verlangen – was bei 5 Wochen Ferien rund einem halben Jahreslohn entspricht.
Um dieses Risiko der Doppelzahlung zu vermeiden, gibt es zwei sichere Varianten:
1. Ferienentschädigung als Rückstellung
Der Prozentsatz wird zwar berechnet, aber nicht monatlich ausbezahlt.
Stattdessen wird er auf ein Rückstellungskonto gebucht.
Beim effektiven Ferienbezug wird die Rückstellung ausbezahlt.
→ So kann der Mitarbeitende den Ferienanspruch nicht für den laufenden Lebensunterhalt verbrauchen.
2. Ferienbezug mit Durchschnittslohn
Während der Ferien wird der Durchschnittslohn einer definierten Periode ausbezahlt.
→ Auch hier wird eine doppelte Auszahlung verhindert.
Lösung in CashCtrl
Für die Variante 1 haben wir zusätzliche Summen und Lohnarten eingerichtet, sowie das Layout der Lohnabrechnung entsprechend angepasst. Damit wird das Ferienguthaben korrekt berechnet und beim Ferienbezug ordnungsgemäss ausbezahlt sowie transparent auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Damit entspricht diese Lohnabrechnung und Ferienvergütung der Stundenlöhner den mehrfachen Bundesgerichtsentscheiden über die Ferienauszahlung beim Stundenlohn.
Bei Interesse an dieser Lösung stehe ich gerne zur Verfügung.