Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Kombination der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Grundsätzlich ist mir bekannt, dass beide Pauschalen nebeneinander genutzt werden können, also bis zu 3.300 € über die Übungsleiterpauschale und zusätzlich 960 € über die Ehrenamtspauschale steuerfrei vereinnahmt werden können. Allerdings bin ich mir unsicher, wie das in der Praxis genau aussieht.
Meine konkrete Frage: Müssen die beiden Tätigkeiten zwingend bei unterschiedlichen Organisationen ausgeübt werden, oder reicht es, wenn sie innerhalb desselben Vereins klar voneinander abgegrenzt sind? Und wie streng schauen Finanzämter hier hin? Reicht eine vertragliche Trennung oder wird inhaltlich geprüft, ob es sich wirklich um zwei eigenständige Tätigkeiten handelt?
Hat jemand praktische Erfahrungen, wie Finanzämter diese Kombination beurteilen?
Danke im Voraus und viele Grüße