bin ich nicht ganz einverstanden. kommt darauf an, ob es der HR-eintrag für die gründung der firma betrifft.
dies wäre aus das aufwandskonto 6550 (gem. KMU/veb.ch) statt 6360.
die kontoführungsgebühren werden auch auf ein aufwandkonto (wie @teamKMU richtig sagt bspw. 6940) gebucht. dies ist aber keine kostenstelle! achtung, cash-ctrl bietet in zukunft auch kostenstellen, daher ist diese unterscheidung wichtig.
lg