Hi Michael
Ich bin kein Buchhaltungsexperte, daher alle Angaben ohne Gewähr. Das sollte allerdings auch ich noch hinkriegen, und sonst korrigiert mich sicher gleich ein anderer Forumianer.
Du hast bei Eröffnung eigentlich die denkbar einfachste Eröffnungsbilanz und somit auch nur eine einzige Eröffnungsbuchung.
- Im Soll ist das Geld, was Du als Startkapital nimmst. Also z.B. der Stand des Bankkontos, welches Du für deine Firma nutzen wirst auf dem entsprechenden Finanzkonto (z.B. 1020 Bank)
- Im Haben ist genau der gleiche Betrag auf dem Eigenkapital (z.B. 2800 Eigenkapital), weil das ja das von Dir eingelegte Eigenkapital ist.
Voila, nun kannst Du geschäften.
Beim zweiten Punkt (ABF-Prozess) bin ich dann schon eher der Experte. 😁
Wie kommst Du auf die Idee eine Gutschrift zu erstellen, wenn Du etwas verkaufen willst? Du willst dem Kunden doch wohl kaum Geld für seinen Softwarekauf auszahlen, oder? Wenn Du bei jemandem etwas kaufst, bekommst Du dafür auch nichts gutgeschrieben, sondern Du bekommst eine Rechnung, die Du bezahlst und darum bekommst Du die Ware. Was Du also erstellen musst, ist natürlich eine Rechnung. Ich gehe davon aus auf Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, etc. kannst Du verzichten.
Die Gutschrift brauchst Du dann noch früh genug, wenn ein Kunde z.B. die Ware zurückschickt oder ähliches. Dann musst Du ihm ja das Geld wieder gutschreiben.
En Gruess
MBR